AGB

Unsere Bedingungen für ein erfolgreiches Miteinander.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Logoes

1. Geltung der Bedingungen

  • Das Unternehmen Logoes, handelnd durch Stefan D’Alessio, Dagmar D’Alessio, Philip Dietl, erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  • Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur zulässig, wenn Logoes sie schriftlich bestätigt.
  • Die Angestellten von Logoes sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
  • Logoes ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Leistungsbeschreibungen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Änderung in Kraft tritt, so werden diese entsprechend ihrer Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist Logoes berechtigt, den Vertrag zum Inkrafttreten der geänderten Bedingung zu kündigen.

2. Vertragsabschluss und Kündigung

  • Der Vertrag über die Nutzung der Dienste von Logoes kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenauftrages durch Logoes Logoes kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank abhängig machen.
  • Für den Vertrag und alle Änderungen gilt das Schrifterfordernis – auch für die Aufhebung dieses Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.
  • Soweit Logoes sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden, es sei denn, es wird schriftlich ausdrücklich darauf.
  • Tritt eine Kündigung seitens des Kunden in Kraft, und hat Logoes bereits Leistungen erbracht, wird eine Aufwandsentschädigung entsprechend dieser Leistungen, mindestens jedoch in Höhe von 50% des Auftragswertes an Logoes fällig.
  • LOI [Letter of Intent]: Erfahrungsgemäß können bei großen Projekten Verhandlungen oft mehrere Wochen dauern. Um konkrete Bedürfnisse des Einzelnen zu berücksichtigen wird insbesondere bei großen Projekten im vorvertraglichen Bereich ein LOI zwischen den beiden Vertragsparteien [evtl. angehender Kunde und Logoes] abgeschlossen. Ziel einer solchen Vereinbarung ist es, die Bereitschaft schriftlich zu dokumentieren, mit dem Verhandlungspartner einen Vertrag abzuschließen. Allerdings ist die jeweilige Erklärung noch nicht rechtlich verbindlich, sondern nur eine Bereitschaftserklärung, unter bestimmten Voraussetzungen ein Vertragsverhältnis abschließen zu wollen. Diese Voraussetzungen können bereits in der Bereitschaftserklärung mit genannt sein. Zu den hier gegebenen Inhalten eines LOI gehört unter anderem die Verpflichtung, während der Verhandlung nicht parallel mit Dritten über den gleichen Gegenstand zu verhandeln. Weitere Bestandteile sind Geheimhaltungsvereinbarungen und die Verpflichtung, im Rahmen der Vertragsverhandlungen offenbartes Know-how nach dem Scheitern der Verhandlungen nicht weiter zu nutzen. Logoes behält sich vor, auch im Rahmen eines LOI bestimmte Vorinvestitionen festzulegen und Erstattungsregelungen zu vereinbaren. Des Weiteren kann das Thema Haftung, die Rechtswahl und eine Gerichtsstandsvereinbarung in einem LOI zu finden sein.

3. Leistungsumfang

  • Logoes bietet Beratungs- und Kommunikationslösungen, sowie die Erstellung von Werbeträgern und Marketingprodukten gemäß den Wünschen und Vorstellungen seiner Kunden an.
  • Preise und Leistungen richten sich nach Umfang und Aufwand des jeweiligen Auftrags. Sie werden durch eine von Logoes angefertigte Leistungsbeschreibung bzw. Aufwandsschätzung festgestellt. Logoes behält sich vor, zusätzliche Leistungen gesondert abzurechnen, sofern dies nicht vertraglich anders geregelt ist.
  • Logoes behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern oder zu verbessern.
  • Soweit Logoes kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
  • Das Logoes-Firmenlogo darf auf jeder von Logoes erstellten Präsentationslösung klein erscheinen.

4. Zahlungsbedingungen

  • Entgelte sind unmittelbar nach Erbringung der Leistung rein netto zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt 14 Tage vor Fertigstellung der Leistung. Abweichende Zahlungsbedingungen können ausschließlich schriftlich vereinbart werden.
  • Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug. Bei Zahlungsverzug behält sich Logoes vor, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem geltenden Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn, dass Logoes eine höhere Zinslast nachweist. Ab der zweiten Zahlungserinnerung werden zusätzlich zum Rechnungsbetrag und den Verzugszinsen Bearbeitungsgebühren von 2,50 EUR erhoben.
  • Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt Logoes vorbehalten.
  • Für den Bereich Internethosting gilt folgende Vereinbarung: Die Kündigung, einer bei Logoes gehosteten Domain seitens des Auftraggebers kann mit Wirkung innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Die Domaingebühren werden bis zum Ende des Vertragsjahres weiter berechnet. Wird die Domain nicht komplett abgemeldet, berechnet Logoes für das weitere ausschließliche Domainhousing eine jährliche Gebühr von 30,00 EUR. Die Kündigung, eines virtuellen Plattenplatzes [Webhosting], bei Logoes seitens des Auftraggebers erfolgt nach 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende.
  • Gegen Ansprüche von Logoes kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertrag zu.

5. Geheimhaltung, Datenschutz

  • Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten durch Logoes unterbreitete Informationen als vertraulich.
  • Der Vertragspartner wird hiermit gemäß 33, Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass Logoes berechtigt ist, seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell zu verarbeiten.
  • Soweit sich Logoes Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Logoes berechtigt, die Kundendaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

6. Haftungsbeschränkung

  • Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Logoes wie auch im Verhältnis zu den Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  • Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

7. Obliegenheiten des Kunden

  • Der Kunde ist für die Inhalte seiner Präsentationslösung und der von Logoes zur Verfügung gestellten Materialien und Daten selbst verantwortlich. Logoes ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich dieser Materialien freigestellt. Dies gilt insbesondere für lizenz- und urheberrechtliche Bestimmungen und daraus resultierenden Forderungen.
  • Die oben genannten Inhalte dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Logoes obliegt hierbei keine Prüfungspflicht. Bei Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten haftet er auf Ersatz allen hieraus entstehenden direkten und indirekten Schadens – auch des Vermögensschadens. Sofern Logoes wegen solcher Verstöße in Haftung genommen wird, stellt der Kunde Logoes hiervonDer Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Logoes und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von Logoes hiervon frei.
  • Logoes übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe einer erstellten Präsentationslösung. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet Logoes nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Der Kunde ist zu einer regelmäßigen Datensicherung Für Datenverlust bzw. für Beschädigungen, etwa durch Computerviren, übernimmt Logoes

    keinerlei Haftung.

8. Mitwirkungspflicht des Kunden

Eine fristgerechte Umsetzung kann nur garantiert werden, wenn das relevante Material im zeitlich prozessnahen Rahmen angeliefert wird.

Im Sinne einer zeitnahen und reibungslosen Abwicklung des Auftrags vereinbaren die Parteien eine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Bei Verzögerungen, die über einen Kalendermonat hinausgehen, behält sich Logoes eine vorher abzustimmende Nachforderung für zusätzliche koordinative Aufwendungen vor.

9. Eigentumsvorbehalt

  • Sämtliche Lieferungen von Logoes erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware [Vorbehaltsware] geht erst bei vollständiger Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf den Kunden über, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel, bei deren vorbehaltloser Gutschrift.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits hiermit alle daraus entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für Forderung seitens Logoes Der Kunde wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an Logoes abgetretenen Forderungen unverzüglich anzeigen und Dritte auf Rechte von Logoes hinweisen.
  • Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlung ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen.
  • Die im Eigentum von Logoes stehende Ware ist vom Käufer gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an Logoes abgetreten.

10. Schlussbestimmung

  • Erfüllungsort ist Augsburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages ist Augsburg, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.
  • Auf alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und Logoes findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  • An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von Logoes gebunden.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.